* Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein Teilbereich einer Markthütte gemietet werden. Zwei AusstellerInnen steht dann gemeinsam eine Hütte zur Verfügung, die Kosten entsprechen dem halben Tagsatz der Markthütte in der jeweiligen Kategorie. Die Veranstalterin wird darauf achten, dass die Zusammensetzung des Warenangebots stimmig ist.