6. Jährliche Inventur
Der*die Arbeitnehmer*in verpflichtet sich bei der Erstellung des jährlichen Inventars mitzuwirken.
7. Störungen, Defekte, Verlust, Beschädigung und Haftung
Der*die Arbeitnehmer*in muss Störungen, die am IT-Arbeitsmittel auftreten, unverzüglich der Firma melden. Er*sie verpflichtet sich außerdem die Arbeitgeberin innerhalb von 48 Stunden über jedes Problem in Bezug auf das Gerät/Anlagevermögen/Material zu informieren (wie z.B. Diebstahl, Beschädigung, Verlust, fehlende Garantie, Panne, etc.).
8. Rückgabe
Im Falle einer Auflösung des Arbeitsvertrages durch Kündigung oder andere Umstände, ist das Gerät spätestens am letzten Arbeitstag am Firmensitz dem Vorgesetzten zurückzugeben.
Der*die Arbeitnehmer*in erhält bei der Rückgabe eine Empfangsbestätigung, welche quittiert, dass das IT-Arbeitsmittel zurückgegeben wurde.
Der*die Arbeitnehmer*in hat bei Beendigung des Dienstverhältnisses die Möglichkeit, der Arbeitgeberin das IT-Arbeitsmittel / Anlagevermögen / Material zu einem adäquaten Wert abzukaufen.
9. Weitere Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung zur Folge.
Im Übrigen gelten die Regelungen des abgeschlossenen Dienstvertrages