Nur für Verwendungsnachweis:
Wir bestätigen mit unserer Unterschrift, dass
- die aufgeführten Kosten entstanden und bezahlt wurden,
- die Beleglisten komplett und wahrheitsgemäß angefertigt wurden,
- die ordnungsgemäße Verbuchung vorgenommen wurde
- alle Belege im Rahmen der gesetzlichen Frist von 10 Jahren vorgehalten werden und jederzeit von der zuständigen Prüfstelle eingesehen werden können.