Im folgenden Dokument erhalten Sie eine Übersicht zum Ablauf der Förderung Ihrer Einzelmaßnahme im Rahmen der energetischen Sanierung (Bundesförderung effiziente Gebäude, Einzelmaßnahme)
Bitte beachten Sie, dass vor Antragsstellung die Beauftragung unter Vorbehalt der Förderzusage erfolgen muss. Die Formulierung kann frei gewählt werden. Verwenden Sie z.B. folgenden Text um den Vorbehalt bei der Beauftragung fest zu halten:
Die in diesem Vertrag vorgesehenen Verpflichtungen zu (Liefer-)Leistungen dienen der Umsetzung eines Sanierungsvorhabens, für das eine der Vertragsparteien eine Förderung über das Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) des BMWK beim BAFA beantragen wird. Dieser Vertrag tritt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung erst und nur insoweit in Kraft, wenn und soweit das BAFA den Antrag bewilligt und die Förderung mit einer Zusage gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zugesagt hat (aufschiebende Bedingung Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt und den Umfang des Eintritts der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen.